Erinnerst du dich an Teil 1 unserer Serie? Dort stand noch der Satz, dass es für die Kennzeichnung von KI-Inhalten kein feststehendes EU-weites Symbol gibt. Genau das hat sich jetzt geändert: Die Europäische Kommission hat offizielle EU-Icons veröffentlicht, mit denen sich KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte einheitlich kennzeichnen lassen. Und das Timing könnte kaum passender sein, denn seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts scharf.
In diesem dritten Teil zeigen wir dir, wie die Icons aussehen, wann du sie einsetzen solltest und worauf du bei der Platzierung achten musst.
Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Acts vollständig – die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte sind damit keine Zukunftsmusik mehr, sondern geltendes Recht. Wer Deepfakes oder bestimmte KI-Texte veröffentlicht, muss sie seitdem offenlegen. Was bislang fehlte, war ein einheitlicher visueller Standard. Jede Plattform, jedes Tool und jedes Unternehmen bastelte sich seine eigene Lösung, von „KI-generiert“ in der Bildunterschrift bis zu kaum sichtbaren Metadaten-Hinweisen.
Diese Lücke schließt die EU-Kommission nun mit einem offiziellen Icon-Set, das Bestandteil des Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte ist. Die Symbole stehen kostenlos zum Download bereit, dürfen von jedem ohne Namensnennung verwendet werden und wurden vor der Veröffentlichung sogar in Nutzertests optimiert. Ein interessantes Ergebnis dieser Tests: Die Icons funktionieren am besten, wenn sie mit einer kurzen Textbeschriftung kombiniert werden.
Die drei neuen EU-Icons im Überblick

Das Basissymbol trägt schlicht das Kürzel „AI“ und kommt zum Einsatz, wenn KI an der Erstellung eines Inhalts beteiligt war und du die genauere Erklärung über eine eigene Textbeschriftung oder eine interaktive zweite Ebene lieferst. Ein Beispiel wäre ein Video mit dem Hinweis, dass die Stimmen KI-generiert sind, gefolgt vom Basissymbol.

Die zweite Variante trägt die Aufschrift „AI generated“ und ist für Inhalte gedacht, die vollständig von einer KI erzeugt wurden – ohne menschliche Elemente und ohne redaktionelle Kontrolle jenseits des Prompts. Denk etwa an komplett KI-generierte Videos, KI-komponierte Musik oder automatisch erstellte Nachrichtenzusammenfassungen.

Die dritte Variante, „AI modified“, greift bei Mischformen. Ein echtes, von Menschen erstelltes Foto oder Video wurde nachträglich per KI verändert. Die Kommission nennt hier zwei anschauliche Beispiele: ein Gesichtstausch in einem authentischen Foto oder eine leere Wohnung, die per KI virtuell eingerichtet wird.
Was gekennzeichnet werden muss und was nicht
Wichtig zu verstehen: Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 gilt nicht pauschal für alles, was mit KI erstellt wurde. Sie greift in zwei Fällen. B
- Bei Deepfakes, also Bild-, Audio- oder Videoinhalten, die real existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten.
- Bei KI-generierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
So platzierst du richtig
Die Kommission macht klare Vorgaben, wie die Symbole eingesetzt werden sollen. Das Icon muss spätestens in dem Moment deutlich wahrnehmbar sein, in dem eine Person den Inhalt zum ersten Mal sieht.
Es soll direkt in den Inhalt eingebettet werden, damit die Kennzeichnung auch dann erhalten bleibt, wenn der Content heruntergeladen oder weitergeteilt wird. Und es darf nicht von anderen Elementen wie Overlays oder Sticker-Ebenen verdeckt werden.
Dazu kommen Anforderungen an die Barrierefreiheit, die du aus dem Webdesign kennst.
- Gut sichtbare Größe
- Einfache Sprache ohne Fachjargon in der Beschriftung
- Alt-Texte beziehungsweise ARIA-Labels für Screenreader
- Falls die Kennzeichnung nur zeitlich begrenzt eingeblendet wird eine ausreichend lange Anzeigedauer.
Die vollständigen Platzierungsspezifikationen findest du in den Leitlinien zur Transparenz von KI-generierten Inhalten der Kommission.
Die Verwendung der Icons ist freiwillig, aber die Kennzeichnung ist vorgeschrieben
Die Icons der EU-Kommission sind keine Vorgabe sondern eine Empfehlung. Wie du die Inhalte kennzeichnest, bleibt dir überlassen. Wichtig ist nur, dass du sie kennzeichnest.
Du kannst deiner Offenlegungspflicht also theoretisch auch mit einer eigenen Lösung nachkommen. Und die Kommission stellt ebenso klar, dass die bloße Verwendung der Icons allein noch keine Rechtskonformität garantiert; verantwortlich für eine korrekte Offenlegung nach Artikel 50 bleibst am Ende du.
Trotzdem sprechen aus unserer Sicht drei Gründe dafür, direkt auf die offiziellen Symbole zu setzen. Erstens sparst du dir die Diskussion, ob deine selbstgebaute Kennzeichnung „klar und erkennbar“ genug ist – die EU-Icons wurden genau dafür entwickelt und getestet. Zweitens entsteht gerade ein visueller Standard, den Nutzer mit der Zeit wiedererkennen werden, ähnlich wie beim Cookie-Banner oder dem Bio-Siegel.Wer früh dabei ist, wirkt transparent statt ertappt. Und drittens kostet dich die Umstellung praktisch nichts. Die Dateien sind frei verfügbar, lizenzfrei und in vier Varianten vorhanden, sodass sie sich in helle wie dunkle Designs integrieren lassen.
Unser Fazit für die Praxis
Mit den EU-Icons bekommt die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 endlich ein Gesicht. Unsere Empfehlung für dein Unternehmen am Hochrhein:
- Prüfe zunächst, ob du überhaupt kennzeichnungspflichtige Inhalte produzierst – in vielen Fällen wird die redaktionelle Abnahme durch einen Menschen dich bereits aus der Pflicht nehmen.
- Wo Deepfake-artige Inhalte entstehen, etwa bei KI-bearbeiteten Fotos, virtuellen Inszenierungen oder synthetischen Stimmen, lade dir das offizielle Icon-Set herunter und verankere es fest in deinem Freigabeprozess.
- Wenn du mit Agenturen oder Freelancern arbeitest, ergänze eure Vereinbarungen um den Punkt, wer die Kennzeichnung übernimmt und sicherstellt, dass sie beim Teilen erhalten bleibt
Die vertragliche Seite haben wir in Teil 1 und Teil 2 dieser Serie ausführlich beleuchtet.
Du bist unsicher, ob deine Inhalte unter die Kennzeichnungspflicht fallen, oder möchtest deinen Content-Workflow AI-Act-fest machen? Dann melde dich bei uns – wir schauen gemeinsam auf deine Prozesse und finden eine Lösung, die rechtlich sauber ist und trotzdem zu deiner Marke passt.

