Du hast eine Rechnung überbezahlt, den falschen Betrag überwiesen oder es ist etwas bei der Lastschrift schief gelaufen? Mit der Rückvergütung kannst du Widerrufs- und Erstattungsansprüche geltend machen sowie Antrag auf Rücküberweisung einer getätigten Überweisung oder eines Lastschrifteinzuges stellen. Hier erfährst du alles, was du zur Rückvergütung wissen musst.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann ich einen Rückvergütungsantrag stellen?
Den Antrag auf Rückvergütung kannst du stellen, sobald der Betrag überwiesen wurde und auf unserem Konto eingegangen ist. Sofern der Betrag aufgrund von Bearbeitungszeiten des Kreditinstitutes zwar schon von deinem Konto abgegangen, aber noch nicht bei uns angekommen ist, wird dein Antrag nach entsprechendem Zahlungseingang auf unserem Konto weiterbearbeitet.
Was muss in den Antrag?
Der Antrag, den du hier stellen kannst: Antrag auf Rückvergütung, muss folgende Dinge beinhalten, damit deine Rückvergütung bearbeitet werden kann:
👤 Daten zum Antragsteller
Bitte gebe die Daten so ein, wie sie auf Rechnungen erscheinen, die du von uns erhältst. Falls Rechnungen nicht an eine bestimmte Person (c/o), sondern an eine Abteilung oder nur an die Firma geschickt werden, gebe bitte trotzdem die Daten des zuständigen Ansprechpartners sein. Ebenso ist die Anschrift wichtig, damit wir den Erstattungsanspruch mit der betroffenen Rechnung abgleichen können.
💸 Rechnungs- und Zahlungsdaten
Ebenso brauchen wir alle Informationen zur Zahlung. Hierzu gehört das verwendete Zahlungsverfahren (SEPA-Lastschrift, Überweisung, Kauf auf Rechnung) sowie abhängig davon
- die Rechnungsnummer
- die SEPA-Mandatsreferenz
- den Verwendungszweck
Das Feld, das du verwenden musst, taucht auf, sobald du das Zahlungsverfahren ausgewählt hast. Bitte trage hier die Rechnungsnummer, die Mandatsreferenz oder den Verwendungszweck 1:1 so ein, wie er auf der Rechnung / deinem Kontoauszug vermerkt ist. Andernfalls könnte dein Antrag bei der automatischen Vorsortierung abgelehnt werden.
💳 Rückvergütungsdaten
Abschließend musst du Angaben zur Bankverbindung machen, die für die Rückvergütung verwendet werden soll. Derzeit ist es nicht möglich, Rückvergütungen an eine andere Zahlungsart als ein SEPA-Bankkonto zu erhalten. Falls das für dich nicht möglich ist, kontaktiere uns bitte per Mail an mail@psprwt.com oder wende dich an den auf der Rechnung vermerkten Ansprechpartner.
Automatische Vorsortierung
Alle Rückvergütungsanträge werden automatisch sortiert, um sie an den korrekten internen Ansprechpartner weiterzuleiten. Bei der Vorsortierung kann es passieren, dass dein Antrag als ungültig kategorisiert und an eine gesonderte Stelle weitergeleitet wird. Als ungültig kategorisierte Anträge werden durch den prüfenden Sachbearbeiter grundsätzlich abgelehnt.
Gründe für eine automatische Aussortierung
- Falsche Rechnungsadresse (Firma oder Anschrift existiert nicht in unserer Kundendatenbank)
- Falsche oder fehlende Zahlungsreferenz (Rechnungsnummer, Mandatsreferenz o. Verwendungszweck)
- Falsche Zahlungsmethode
- Falscher Betrag
- Doppelt eingereichter Antrag
- 👉 (am häufigsten) kein Anspruch auf Rückvergütung
Anspruch auf Rückvergütung
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Dienstleistungen um B2B-Dienstleistungen handelt, die grundsätzlich vom 14-tägigen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Auch Print-Leistungen und digitale Services, die dem Käufer unmittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen (Domains, Webserver-Miete, …) sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen – auch für Verbraucher. Unternehmer haben generell kein Widerrufsrecht.
Zudem gelten alle gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB sowie unsere allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen und sonstige, separate Rahmen- und Dienstleistungsverträge oder Nebenabreden.