Bildrechte korrekt kennzeichen: Dein Leitfaden

Bilder sind das A und O für einen erfolgreichen Internetauftritt. Ob auf Social Media, Printmedien oder der Webseite dienen sie dazu, Informationen visuell eindrücklich zu vermitteln, Produkte zu präsentieren, Einblicke in die tägliche Arbeit zu ermöglichen oder einfach als Dekoration. In diesem Guide erfährst du, wie du Bilder kennzeichnen musst, die du nicht selbst angefertigt oder deren Bildrechte dir übereignet wurden.

ℹ️ Wichtiger Hinweis vorweg

Wir sind keine Juristen und können in diesem Artikel nur unser Fachwissen aus jahrelanger Erfahrung mit Bildrechten weitergeben. Bitte wende dich bei Unklarheiten daher unbedingt an einen Rechtsanwalt und verlasse dich nicht blind auf diesen Artikel.

Was sind Bildrechte?

Die Bildrechte regeln, wer ein Bild nutzen darf – und unter welchen Bedingungen.

Das bedeutet: Auch wenn ein Bild im Internet frei zugänglich ist, darf man es nicht einfach kopieren und verwenden. Hinter jedem Foto steckt in der Regel ein Urheber oder eine Urheberin – also jemand, der das Bild gemacht hat und das Urheberrecht daran besitzt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Urheberrecht: Der/Die Fotograf:in besitzt automatisch das Recht am Bild. Er oder sie darf entscheiden, wer es nutzen darf.
  • Nutzung nur mit Erlaubnis: Wer ein Bild verwenden will (z. B. auf einer Website, in Social Media oder in einem Flyer), braucht meistens die Erlaubnis des Urhebers – oft in Form einer Lizenz.
  • Lizenzen regeln die Nutzung: Es gibt viele Arten von Lizenzen, z. B. Creative Commons. Diese sagen genau, ob und wie ein Bild verwendet werden darf – z. B. ob man es verändern darf oder ob der Name des Urhebers genannt werden muss.
  • Persönlichkeitsrechte beachten: Wenn Menschen auf einem Bild zu sehen sind, braucht man zusätzlich deren Zustimmung zur Veröffentlichung – besonders bei Nahaufnahmen.

Was passiert bei Verstößen?

Wer Bildrechte missachtet, riskiert Abmahnungen, Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen. Besonders bei kommerzieller Nutzung (z. B. für Werbung) kann das teuer werden.

Wie kennzeichne ich Bilder von PS-Public Relations e.K. korrekt, wenn ich sie kommerziell nutzen möchte?

ℹ️ Wichtiger Hinweis

Auch, wenn du für ein Bild bezahlt hast, heißt das nicht automatisch, dass die Urheberrechte an dich übergegangen sind. Zahlungen können in Bezug auf die Anfertigung von Bildern auch als Aufwandsentschädigung bzw. Entlohnung für deren Anfertigung, nicht aber für deren Bildrechte zu verstehen sein.

Wenn du Bilder, die wir für dich geschossen haben, kommerziell verwenden möchtest, werfe bitte als Erstes einen Blick in deine Vertragsunterlagen – dort ist das Urheberrecht geregelt. Wenn du keinen Vertrag hast, können weitere Informationen, die dir weiterhelfen, auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden sein. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die wir für dich erbringen.

Social Media

Bei Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok:

Variante A: Im Textbeitrag (z. B. ganz unten)

📸 Foto: PS-Public Relations e.K.

Variante B: In der Bildbeschreibung oder im ersten Kommentar

📷 Bildrechte: @ps.public.relations

⚠️ Achtung: das bloße Markieren auf dem Bild reicht nicht als Urheberkennzeichnung, da die Markierung unabhängig vom eigentlichen Posting ist und gelöscht werden kann, ohne dabei den Post als solchen zu bearbeiten.

Printmedien (Flyer, Plakate, Broschüren, etc.)

Am besten erfolgt die Nennung klein, aber lesbar in einem Randbereich. Wenn es mehrere Bilder gibt, kann man auch nummerieren oder Seitenangaben machen.

Seite 5: Foto © PS-Public Relations e.K.

Webseite

Variante A: Direkt am Bild (optional)
Wenn möglich, klein unter dem Bild oder als Mouseover-Text:

📷 Foto: PS-Public Relations e.K.

Variante B: Im Impressum oder auf einer eigenen Seite „Bildnachweise“ (üblich)
Dort listet ihr alle verwendeten Bilder und deren Urheber auf:

Bildnachweise:
Header-Foto Startseite: © PS-Public Relations e.K.
Produktfotos: © PS-Public Relations e.K.

⚠️ Achtung: bei Stockfotos oder externen Fotograf*innen: Die Lizenzbedingungen schreiben oft genau vor, wie und wo man den Urheber nennen muss.

Wir kontrollieren die Einhaltung unserer Vorschriften zum Urheberrecht regelmäßig und automatisiert

Sobald wir Bilder an Kunden weitergeben, hinterlegen wir eine regelmäßige, automatisierte Kontrolle der Einhaltung unserer Vorschriften zum Urheberrecht. Wir tun das aus dem berechtigten Interesse, unseren Rechten als Urheber von künstlerischen Werken nachzugehen und diese durchzusetzen.

Dabei überprüfen wir insbesondere:

  • die korrekte Urhebernennung, sofern diese vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • die Verwendung der Bilder ausschließlich im vereinbarten Nutzungsrahmen (z. B. in bestimmten Medien, geografischen Regionen oder Zeiträumen),
  • die Nichtweitergabe an Dritte, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wurde,
  • und den Schutz unserer Werke vor unerlaubter Bearbeitung oder Entstellung.

Die automatisierte Kontrolle erfolgt unter Einsatz technischer Verfahren, die unter anderem Bildabgleiche und Webscans beinhalten können. Bei festgestellten Verstößen behalten wir uns vor, unsere Rechte rechtlich geltend zu machen.

Wir verarbeiten hierbei ausschließlich Daten, die im Rahmen der Bildnutzung öffentlich zugänglich gemacht wurden (z. B. auf Webseiten, in sozialen Medien oder in digitalen Publikationen). Eine Auswertung personenbezogener Daten erfolgt nur insoweit, wie sie zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche erforderlich und rechtlich zulässig ist.

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