Bilder sind das A und O für jeden erfolgreichen Auftritt. Ob auf Social Media, in Printmedien oder auf der Webseite – sie vermitteln Informationen visuell, präsentieren Produkte, geben Einblicke in die tägliche Arbeit oder dienen schlicht als Blickfang. Doch wer Bilder verwendet, die er nicht selbst gemacht hat, muss die Urheber korrekt kennzeichnen.
In diesem Leitfaden zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du Bildrechte auf jedem Kanal sauber angibst und damit auf der sicheren Seite bist.
Ein wichtiger Hinweis vorweg
Wir sind keine Juristen und geben in diesem Artikel nur unser Fachwissen aus jahrelanger Praxis mit Bildrechten weiter. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte unbedingt an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und verlasse dich nicht allein auf diesen Beitrag.
Was sind überhaupt „Bildrechte“?
Bildrechte regeln, wer ein Bild nutzen darf und unter welchen Bedingungen.
Das bedeutet: Auch wenn ein Bild im Internet frei zugänglich ist, darfst du es nicht einfach kopieren und verwenden. Hinter jedem Foto steckt in der Regel eine Urheberin oder ein Urheber. Das ist die Person, die das Bild gemacht hat und das Urheberrecht daran besitzt.
Urheberrecht gibt es für Fotos einer Agentur genauso wie für Stockbilder, das Werk einer freien Fotografin oder die Aufnahme eines befreundeten Hobbyfotografen. Sobald du ein fremdes Bild einsetzt, brauchst du dafür eine Erlaubnis und musst die Quelle korrekt angeben.
Die wichtigsten Punkte:
Urheberrecht: Die fotografierende Person besitzt automatisch das Recht am Bild und entscheidet, wer es nutzen darf. Dieses Recht entsteht im Moment der Aufnahme, ganz ohne Anmeldung oder Vermerk.
Nutzung nur mit Erlaubnis: Wer ein Bild verwenden will, etwa auf einer Website, in Social Media oder in einem Flyer, braucht meistens die Erlaubnis des Urhebers, oft in Form einer Lizenz.
Lizenzen regeln die Nutzung: Es gibt viele Arten von Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons oder die Lizenzmodelle der Stockportale. Sie legen genau fest, ob und wie ein Bild verwendet werden darf: etwa ob du es verändern darfst oder ob der Name des Urhebers genannt werden muss.
Persönlichkeitsrechte beachten: Sind Menschen auf einem Bild zu erkennen, brauchst du zusätzlich deren Zustimmung zur Veröffentlichung (besonders bei Nahaufnahmen). Dieses Recht am eigenen Bild ist unabhängig vom Urheberrecht zu betrachten.
Was passiert, wenn man gegen das Urheberrecht verstößt?
Wer Bildrechte missachtet, riskiert Abmahnungen, Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen. Besonders bei kommerzieller Nutzung – etwa für Werbung – kann das schnell teuer werden. Die typische Abmahnung kombiniert dabei eine Schadensersatzforderung mit einer Unterlassungserklärung und den Anwaltskosten der Gegenseite. Eine saubere Kennzeichnung ist also kein bürokratisches Beiwerk, sondern dein Schutz vor unnötigem Ärger.
Woher weiß ich, wie ich ein bestimmtes Bild kennzeichnen muss?
Bevor du eine Quelle angibst, lohnt sich ein kurzer Blick darauf, woher das Bild stammt. Denn die Anforderungen unterscheiden sich:
Eigene Aufnahmen: Hast du das Bild selbst gemacht, musst du dich um nichts kümmern. Eine Kennzeichnung ist freiwillig, kann aber als dezenter Schutz vor unbefugter Weiternutzung sinnvoll sein.
Stockfotos (z. B. Adobe Stock, Shutterstock, Getty): Hier entscheidet die jeweilige Lizenz. Viele Portale verlangen eine bestimmte Schreibweise der Urhebernennung, manche verzichten bei bestimmten Lizenzen darauf. Die genauen Vorgaben findest du in deinem Konto beim jeweiligen Anbieter.
Kostenlose Bilddatenbanken (z. B. Unsplash, Pexels, Pixabay): Oft ist keine Nennung zwingend vorgeschrieben, sie wird aber gern gesehen und ist fair. Prüfe die Lizenz trotzdem, denn die Bedingungen ändern sich gelegentlich.
Bilder von einer Agentur oder freien Fotografin: Maßgeblich ist immer der Vertrag oder die Auftragsvereinbarung. Dort steht, welche Nutzungsrechte du erworben hast und ob eine Urhebernennung verlangt wird. Wichtig: Wer ein Bild bezahlt hat, hat damit nicht automatisch das Urheberrecht erworben. Die Zahlung kann sich allein auf die Anfertigung beziehen.
Creative-Commons-Bilder: Das Kürzel der Lizenz verrät die Bedingungen.
- „BY“: Namensnennung erforderlich
- „SA“: Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- „NC“: keine kommerzielle Nutzung
- „ND“: keine Bearbeitung
Eine korrekte CC-Angabe nennt Urheber, Titel, Lizenz und idealerweise die Quelle.
So kennzeichnest du Bilder auf den einzelnen Kanälen
Die folgenden Beispiele zeigen eine bewährte Schreibweise. Trage anstelle des Platzhalters einfach den tatsächlichen Urheber ein, also den Namen der Fotografin, der Agentur oder des Stockportals.
Social Media (Instagram, Facebook & Co.)
Auf Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok:
📸 Foto: [Name des Urhebers]
📷 Bildrechte: @[Urheber-Account]
Achtung: Das bloße Markieren auf dem Bild reicht als Urheberkennzeichnung nicht aus. Die Markierung ist unabhängig vom eigentlichen Posting und lässt sich löschen, ohne den Beitrag selbst zu bearbeiten.
Printmedien (Flyer, Plakate, Broschüren etc.)
Am besten nennst du die Quelle klein, aber gut lesbar in einem Randbereich. Bei mehreren Bildern kannst du nummerieren oder Seitenangaben machen.
Seite 5: Foto © [Name des Urhebers]
Webseite
Wenn möglich, klein unter dem Bild oder als Mouseover-Text:
Foto: [Name des Urhebers]
Oder (ebenfalls eine übliche Variante) im Impressum oder einer eigenen Seite für Bildrechte. Aber vorsicht: diese Seite muss deutlich erkennbar erreichbar sein – zum Beispiel über eine Verlinkung im Footer.
Bildnachweise:
Header-Foto Startseite: © [Name des Urhebers]
Produktfotos: © [Name des Urhebers]
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Viele Abmahnungen entstehen durch dieselben Versäumnisse. Wer ein Bild nur über Google findet und ohne Prüfung übernimmt, geht ein hohes Risiko ein, denn die Anzeige in der Bildersuche bedeutet keine Nutzungserlaubnis. Auch der Irrglaube, eine bezahlte Rechnung übertrage automatisch alle Rechte, führt regelmäßig zu Problemen. Ebenso riskant: die Markierung auf einem Social-Media-Bild als einzige Quellenangabe zu nutzen oder die Schreibweise einer Stocklizenz nicht exakt einzuhalten. Und schließlich vergessen viele die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen – selbst dann, wenn die Bildrechte sauber geklärt sind.
Unser abschließendes Fazit
Bildrechte korrekt zu kennzeichnen ist keine Hexerei, wenn du systematisch vorgehst:
- Quelle klären
- Lizenz prüfen
- Urheber an der richtigen Stelle nennen
Damit schützt du dich vor Abmahnungen und behandelst die Arbeit der Urheberinnen und Urheber fair. Im Zweifel gilt: lieber einmal mehr nennen als einmal zu wenig – und bei rechtlichen Unklarheiten den Rat einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts einholen.

