Ob auf den ersten Blick berechtigt oder nicht – wenn du eine Abmahnung wegen deiner Homepage erhältst, solltest du tätig werden. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du dich optimal verhältst, wenn du eine Abmahnung bezüglich deiner Webseite erhalten hast.
ℹ️ Wichtige Information vorweg: wir sind keine Juristen. Dieser Artikel ist aus Erfahrungswerten und gründlicher Recherche entstanden. Bitte wende dich bei Unsicherheit immer an einen fachkundigen Rechtsanwalt.
Inhaltsverzeichnis
Warum kann meine Webseite abgemahnt werden?
Wenn deine Webseite abgemahnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Gerade im Bereich Vertrieb und Online-Handel sehen sich Webseitenbetreiber mit zahlreichen rechtlichen Stolperstellen konfrontiert.
Mit- bzw. Wettbewerber können deine Webseite oder deinen Onlineshop abmahnen, wenn die hier angewendeten Methoden gegen das UWG, also das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, verstoßen oder du ihre Rechte einschränkst oder verletzt.
Zur Verletzung dieser Rechte kann es kommen, wenn du beispielsweise die Impressumspflicht missachtest oder für deine Werbung Falschinformationen und Unwahrheiten verwendest.
Damit die betroffenen ihre Rechte gegenüber dir geltend machen können, müssen sie eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann entweder vom geschädigten Unternehmen selbst oder durch dessen Rechtsanwalt abgegeben werden. In den meisten Fällen wird für die Erteilung alleine aus Gründen der Fehleranfälligkeit ein Rechtsbeistand hinzugezogen.
Die Unterlassungserklärung ist eine Verabredung zwischen beiden Parteien (dem Geschädigten Mitbewerber und dir), ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Andernfalls wird für den Fall eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe definiert.
Wichtig ist, dass du – wenn du eine Unterlassungserklärung erhältst – einen Anwalt konsultierst. Dieser kennt die Rechtsgrundlage, auf der die Abmahnung beruht und kann ggf. weitere Schritte zur Deeskalation und Abwehr einer zu zahlenden Strafe einleiten.
Wie kann ich meine Webseite gegen eine Abmahnung schützen?
Es gibt viele Gründe, warum deine Webseite abgemahnt werden könnte:
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum gemäß § 5 TMG
- Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DSGVO
- Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung von Bildern, Grafiken oder Texten (§ 97 UrhG)
- Irreführende Werbung durch falsche Preisangaben oder unwahre Aussagen (§§ 3 und 5 UWG)
- Fehlender Umsatzsteuerhinweis oder falsche Versandkostenangabe nach der Preisangabenverordnung PAngV
- Unzulässige Verwendung von Cookies oder fehlender / falscher Cookie-Banner (§ 25 TTDSG)
Das war nur ein Teil der möglichen Verstöße und damit Gründe für eine Abmahnung.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es bei Dokumenten wie dem Impressum oder der Datenschutzerklärung nicht alleine auf das Vorhandensein, sondern auch die korrekte Platzierung auf der Webseite und auf den Inhalt ankommt. So muss das Impressum beispielsweise von jeder Unterseite deiner Webseite aus mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein.
Um deine Webseite vor einer Abmahnung zu schützen, solltest du bereits bei der Erstellung darauf achten, alle Pflichtbestandteile wie Impressum, Cookie-Banner und Datenschutzerklärung vollständig und korrekt einzubinden.
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Vorsicht vor betrügerischen Abmahnwellen
In letzter Zeit häufen sich die Fälle von Abmahnwellen, insbesondere aufgrund von inkorrekten Cookie-Bannern und online gehosteten Google Fonts. Die Abmahnungen werden alle von der gleichen Anwaltskanzlei und immer im Namen des gleichen Geschädigten an Unternehmen in ganz Deutschland verschickt.
Doch Vorsicht: unterschreibe keine Dokumente, ohne vorher Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu halten. Unterlassungserklärungen müssen per se nicht unterschrieben werden. Eine Unterschrift kann einem Schuldeingeständnis gleich kommen und macht die definierte Vertragsstrafe rechtskräftig – sie kann durch den Geschädigten bei erneuten Verstößen eingefordert werden.
Sonderfall: Google Fonts wurden nicht lokal gehostet
Zu zahlreichen Abmahnungen führte in letzter Zeit die Weitergabe von IP-Adressen an Server außerhalb der EU, um Schriftarten von Google herunterzuladen. Der Webseitenbesucher hätte gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO seine Einwilligung erteilen müssen, bevor die Schriftarten heruntergeladen werden. Da die Schriftarten jedoch im Voraus bereits von Google Fonts geladen wurden, ergab sich hieraus ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und somit eine Schädigung des Webseitenbesuchers.
Umgangen werden kann die Google Fonts Abmahnfalle durch das lokale Betreiben von Google Fonts. Hierbei werden die für die Webseite benötigten Schriftarten vom Webseitenbetreiber heruntergeladen und dauerhaft auf dem Webserver gespeichert. Neue Webseitenbesucher laden die Schriften dann nicht mehr von Google Fonts, sondern vom lokalen Server – die Weitergabe der IP-Adresse an Nicht-EU-Länder (hier: die USA) findet nicht statt.
Unsere Webseiten sowie die Seiten unserer Kunden verwenden auch aus Performancegründen immer lokale Schriftarten. Wenn wir deine Webseite erstellt haben, musst du dir also keine Sorgen bezüglich Google Fonts machen.
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Was solltest du tun, wenn du eine Abmahnung erhalten hast
Prüfe, aus welchem Grund du die Abmahnung erhalten hast
Eine Abmahnung muss die Rechtsgrundlage enthalten, auf der sie fußt. Ebenso wird die vorgeworfene Rechtsverletzung benannt und wer geschädigt wurde. Anhand dieser Informationen kannst du bereits im Voraus prüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt oder ob es sich um eine Serienabmahnung handelt.
Nimm die Abmahnung ernst, auch wenn sie unseriös wirkt
Auch, wenn das Briefpapier und die Schreibweise unseriös wirken können – nimm die Abmahnung auf jeden Fall ernst, denn sie kann trotzdem berechtigt sein. Werfe die empfangenen Schreiben nicht weg, um sie bei Bedarf später schnell griffbereit zu haben. Konsultiere beim Erhalt der Abmahnung am Besten direkt einen Rechtsanwalt.
Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst und gib keine Unterlassungserklärung ab
Unterlassungserklärungen kommen einem Geständnis gleich und machen die mit der Unterlassungserklärung vereinbarte Vertragsstrafe rechtskräftig. Bei einem (erneuten) Verstoß gegen die abgemahnten Gesetze wird die Vertragsstrafe fällig.
Konsultiere einen Rechtsanwalt
Ohne Rechtsanwalt kann es teuer werden. Wenn du auf berechtigte Abmahnungen nicht korrekt oder fristgerecht reagierst, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Anwälte kennen die Rechtslage und wissen, wie auf eine Abmahnung zu reagieren ist.
Wende dich für die technische Umsetzung an Profis
Auf berechtigte Unterlassungserklärungen solltest du mindestens mit der Abstellung der angemahnten Rechtsverstöße reagieren. Hierzu ist es wichtig, die aktuelle Gesetzeslage zu kennen und zu wissen, welche Bestandteile deiner Webseite wie eingerichtet werden müssen.
Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Einrichtung und Betreuung rechtssicherer Webseiten und Online-Shops. Gerne prüfen wir deine Webseite und überarbeiten sie bei Bedarf. So kannst du teuren Abmahnungen und Strafzahlungen entgehen.